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MegaCAD Lizenzvertrag

Nachfolgend sind die Vertragsbestimmungen für die Benutzung von Software der Megatech Software GmbH (im Folgenden „Megatech“ genannt) durch Sie, den Endverbraucher (im Folgenden auch „Lizenznehmer“ genannt), aufgeführt. Durch die Installation der Software erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden.

1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das im Download Portal bereitgestellte Computerprogramm, die Programmbeschreibung und
Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges Material. Sie werden im Folgenden auch als „Software“ bezeichnet. Megatech macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass diese in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

2. Internetverbindung /Funktionsumfang/Systemvoraussetzungen
Für die Installation und den Einsatz von MegaCAD Einzelplatz-Lizenzen ist eine dauerhafte Online-Verbindung notwendig. Bei Ausfall der Internetverbindung kann mit der aktuellen MegaCAD Sitzung bis zu acht Stunden weitergearbeitet und gespeichert werden. Online-Lizenzen können zur Arbeit ohne Onlineverbindung für vierzehn Tage ausgeliehen werden. Die Lizenzabfrage kann nicht durch den Cache eines Proxyservers geleitet werden, hierzu muss eine Ausnahme für die URL des Lizenzservers definiert werden.
Bei sogenannten Floating-Lizenzen ist die Benutzung auf ein lokales Netzwerk beschränkt und die Lizenz wird auf einem zentralen Windows-Lizenzserver innerhalb des Netzwerks bereitgestellt. Für die Nutzung von Floating-Lizenzen ist keine Internetverbindung erforderlich.

3. Umfang der Benutzung
Dem Lizenznehmer steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Produkte, auf den dafür bestimmten Geräten, in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart zu nutzen. Der Kunde darf von jedem Produkt eine Kopie herstellen, soweit dies zur Datensicherung erforderlich ist. Dem Kunden steht nicht das Recht zu, auch Kopien der Dokumentationen zu fertigen.
Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Der Lizenznehmer darf die Software in körperlicher Form (d. h. auf einem Datenträger oder im lokalen Netzwerk) abspeichern oder von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen. Es können nur so viele Arbeitsplätze zeitgleich betrieben werden wie Lizenzen vorhanden sind.

4. Besondere Beschränkungen
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt.
Dem Lizenznehmer ist untersagt,

  • ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die Megatech die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen.
  • ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Megatech die Software abzuändern, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren.
  • es ohne Erlaubnis der Megatech zu übersetzen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen
  • die Software zu verschenken, zu vermieten oder zu verleihen.

5. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an der Setuproutine, mit welcher die Software installiert wird.
Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Megatech behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

6. Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Installationsroutine sowie alle Kopien der Software einschl. etwaiger abgeänderter Exemplare, sowie das schriftliche Material zu vernichten. Megatech ist in diesem Fall berechtigt, die betroffenen Lizenzen auf dem Lizenzserver zu sperren. 

7. Haftung und Gewährleistung
Das Produkt ist erprobt und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung unter Verwendung der Online-Hilfe überprüft. Für die jeweilige Verwendungsmöglichkeit des Lizenznehmers wird keine Garantie übernommen. Aufgetretene Mängel sind der Megatech unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Werktagen seit Lieferung bei offenen Mängeln, seit Entdeckung bei verdeckten Mängeln anzuzeigen.
Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und unter der Voraussetzung, dass dem Vertragshändler erfolglos eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt worden ist. Weitergehende Gewährleistungs-, oder Ersatzansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Vertragshändler wird vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen in jedem Fall sechs Monate nach der Lieferung.

8. Sonstiges Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Vertragspartners weder übertragbar noch abtretbar, sofern sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt.
  • Sämtliche Vereinbarungen auch Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen soweit wie möglichentspricht.

Stand: 21.12.2021