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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Megatech Software GmbH, (Megatech)

1. Allgemeines

Für alle Geschäfte mit dem Kunden, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten – auch für künftige Verträge – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn der Einbeziehung dieser Bedingungen seitens Megatech nicht widersprochen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und diese Bedingungen im Übrigen wirksam.

2. Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden, die ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellen, können von Megatech binnen 2 Wochen nach Zugang angenommen werden. Ein Vertrag kommt auch ohne schriftliche Bestätigung, etwa durch Übersendung eines Lieferscheins oder einer Rechnung, zustande.

3. Versand und Gefahrübergang

Die Lieferung körperlicher Waren erfolgt durch von Megatech ausgewählte Transportpersonen. Mit der Übergabe an die Transportperson/Aufgabe der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht im Falle des Downloads einer Software mit Übertragung der Software aus dem Netzwerk von Megatech in das öffentliche Kommunikationsnetz auf den Kunden über.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ausschließlich Verpackung, Transport und Porto. Soweit keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen wurde, gilt unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste.
Unsere Rechnungen sind, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sofort fällig. Megatech kann die Nutzung der Software vom vollständigen Rechnungsausgleich abhängig machen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von Megatech unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferzeit

Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von Megatech als verbindlich bezeichnet werden.

6. Gewährleistung und Gewährleistungsfrist

Megatech weist zunächst darauf hin, dass es nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund der Vielzahl von Daten- und Bedienungskonstellationen, Hardwarekonfigurationen und Bedienungsfehlern bei den Anwendern nicht möglich ist, eine Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen vollständig fehlerfrei arbeitet und Datenverluste in Gänze ausgeschlossen werden können. Der Kunde muss daher dafür Sorge tragen, dass durch eine regelmäßige und vollständige Datensicherung eine Rekonstruktion von Daten möglich ist.
Gegenstand des Vertrages sind daher nur Computerprogramme, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar sind und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet sind.
Die Gewährleistung ist zunächst im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf eine Nacherfüllung beschränkt. Die Art der Nacherfüllung bestimmt Megatech. Mängel der Software können insbesondere durch Updates beseitigt werden. Wählt Megatech zur Beseitigung eines Mangels die Nachlieferung einer mangelfreien Software, kann Megatech auch eine neuere Software-Version zur Verfügung stellen, die zumindest alle von Megatech geschuldeten Beschaffenheiten aufweist und die Käuferin hinsichtlich der Nutzung der Software gegenüber der nach dem Kaufvertrag geschuldeten Beschaffenheit nicht beeinträchtigt. Die Nutzungsrechte des Kunden an der ursprünglich gelieferten Software erlöschen mit Installation der im Wege der Nachlieferung übergebenen Software.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übergabe.

7. Haftung /Verjährung

Megatech haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Megatech nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Käuferin regelmäßig vertrauen darf und für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Ferner für Schäden, die Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern von Megatech.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden musste; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf die Höhe der vertraglichen Vergütung.
Für den Verlust von Daten haftet Megatech insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen und so dazu beigetragen hat, das verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand nicht wiederhergestellt werden können.
Soweit Megatech nach den vorstehenden Regelungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gleich aus welchem Rechtsgrund haftet, gilt – außer im Fall des Vorsatzes oder bei Haftung für Personenschäden – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Eine etwaig abweichend geregelte Verjährungsfrist für Mängelansprüche bleibt hiervon unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt und Vorbehalt der Nutzungsrechte

Megatech behält sich das Eigentum an körperlichen Liefergegenständen und sämtliche Nutzungsrechte an dem Kunden überlassener Software bis zur vollständigen Zahlung der vertraglichen Vergütung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt duldet Megatech die vertragsmäßige Nutzung der Software. Die Duldung kann von Megatech widerrufen werden, sofern der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt und der Zahlungsrückstand nicht unerheblich ist.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Parteien ist 26122 Oldenburg. Auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

10. Hard & Software Voraussetzungen

MegaCAD 2022 wurde für Windows 10 und 11 konzipiert. Einige Konverter für Fremddaten stehen nur in der MegaCAD 64-Bit Version zur Verfügung. Für die Installation und den Einsatz von MegaCAD Einzelplatz-Lizenzen ist eine dauerhafte Online-Verbindung nötig. Bei Ausfall der Internetverbindung kann mit der aktuellen MegaCAD Sitzung bis zu 8 Stunden weitergearbeitet und gespeichert werden. Online-Lizenzen können zur Arbeit ohne Onlineverbindung für 14 Tage ausgeliehen werden. Die Lizenzabfrage kann nicht durch den Cache eines Proxyservers geleitet werden, hierzu muss eine Ausnahme für die URL des Lizenzservers definiert werden.